Das Golfparkprojekt auf dem Fellericher Plateau – Schon oft totgesagt; jetzt endgültig gestorben!

Auch wenn noch nicht amtlich verkündet, der letzte verbliebene Investor hat auf einer eigens eingerichteten Homepage http://www.plateau-fellerich.de [Update Juni 2015: Die Webseite ist mittlerweile offline, der Link zeigt ins Internet-Archiv] das Projekt für beendet erklärt und sucht nun Schuldige.

Die vom Investor dargestellten Argumentationen zum Scheitern sind seine eigenen. Dass bei ihm das Bundesbaugesetz  und die rheinland-pfälzische Rechtsordnung nicht in der Hauptblickrichtung liegen, hat sich in dem über ein Jahrzehnt andauernden Gezerre erwiesen. Die Beteiligten auf deutscher Seite hätten es wissen müssen. Nachzudenken werden die hiesigen Projektbefürworter und ihre Rechtsberater haben.

Auf die Erklärungen der Protagonisten in Tawern und in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz dürfen wir gespannt sein.

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Ein Kommentar zu Das Golfparkprojekt auf dem Fellericher Plateau – Schon oft totgesagt; jetzt endgültig gestorben!

  1. Helmut Ayl, Mitglied des Verbandsgemeinderates Konz sagt:

    Auch als Nichttawerner erlaube ich mir eine Stellungnahme: dieses von Anbeginn dem Deutschen BauGB zuwiderlaufende Projekt ist Gott sei Dank gescheitert. Spätestens seit dem von der Kreisverwaltung mit ausführlicher Begründung gebilligten Ausstieg von Temmels wußten die Investoren, der Bürgermeister (OBM) von Tawern und die Mehrheitsfraktion CDU im OG-Rat, dass die grundsätzlichen Versagensgründe auch bei einem Alleingang auf Tawerner Gemarkung Bestand haben würden. Nicht umsonst wurde die Klage gegen den Bescheid der Kreisverwaltung beim Verwaltungsgericht Trier zurückgenommen. Aber das Motto aller Verantwortlichen lautete trotzdem von August 2011 bis März 2012, nach dem von der CDU durchgepeitschten Aufstellungsbeschluss (Bebauungsplan auf Tawerner Gemarkung) und Ablehnung des SPD – Antrages, endlich aus dem Projekt auszusteigen, Augen zu und durch: kein Versagen zugeben, die Rechtswidrigkeit von 249 Baustellen im Außenbereich (!) ignorieren und einen ebenso rechtswidrigen Aufstellungsbeschluss verabreden und beschließen lassen. Es fehlt eben nur noch an einem rechtlich fundierten, das Baurecht akzeptierenden Ausstiegsbeschluss des OG-Rates: so feige wird man doch nicht sein, dieser Pflicht nicht nachzukommen. Aussitzen gilt nicht! Dann wünsche ich den Investoren viel Glück bei einem aussichtslosen Schadensersatzprozess. Eine Pflichtverletzung wäre, falls das alles so stimmt, das Verhalten des OBM und der VG. Ein solches Projekt kann klagesicher nur durch Beachtung aller Formalien in einer OGR-Sitzung beendet werden. Dann müßten die Mehrheitsfraktion, der OBM und die VG aber in öffentlicher Sitzung zugeben, dass das Projekt mit oder ohne Temmels als Bebauung im Außenbereich von Anfang an dem BauGB zuwiderlief! Statt dessen durch mögliches Nichtstun einen dicken Prozess zu riskieren, wäre ein unverantwortlicher Skandal! Wer für die seit spätestens August 2011 trotz klarer Rechtslage der Gemeinde Tawern zusätzlich entstandenen Kosten haften muss, steht auf einem anderen Blatt.

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