SPD-Antrag zur funktionalen Sanierung des Hallenbades Konz

Erkenntnisse aus erstem missglücktem Vergabeverfahren beenden Höhenflug beim Hallenbadneubau

Was macht mehr Sinn? Das vorhandene sanierungsbedürftige Hallenbad Konz mit überschaubarem und tragbarem finanziellen Aufwand bis zur Funktionsfähigkeit zu sanieren oder das Bad abzureißen und für 10 bis 12 Millionen neu zu bauen?
Angesichts der Tatsache, dass sich die überschuldeten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden, auch die VG Konz, dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) angeschlossen haben, um wieder finanziellen Boden unter die Füße zu bekommen, sollte sich die Frage erübrigen.

Man darf sich deshalb mehr als wundern über die helle Aufregung in den Gremien des VG-Rates zu einem folgerichtigen Antrag der SPD-Fraktion. Anlass der Unruhe in den Reihen von CDU, FWG, Grünen und FDP war das Begehren der SPD, eine neutrale gutachterliche Beurteilung des bestehenden Hallenbades einzuholen, die auf funktionale Sanierung des vorhandenen Bades abzielt. Zum Zeitpunkt der Schließung im September 2010 mussten notwendige Instandsetzungskosten von ca. 166.000 Euro als Argumentation gegenüber dem Rat herhalten, um Stimmung für den Abriss des Bades und eines unmittelbaren Neubaus zu erzeugen.
Fragen der Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen kamen erst zur Erörterung, als man das ursprünglich mit der Planung beauftragte Architektenbüro wegen Überschreitung des Kostenrahmens für ein neues Bad kostenpflichtig aus dem Planungsauftrag entließ.

Das in der Folge vom Schwimmbadausschuss ausgewählte neue Planungsbüro startete dann seine Planungstätigkeit nach der Prämisse, ein möglichst billiges Objekt zu entwickeln, das sich am gesetzten Kostenrahmen von ca. 7 Millionen Euro orientierte. Heraus kam ein Modell, das sich eher an einem etwas größer geratenen Hotel-Schwimmbad messen kann, als an einem öffentlichen Hallenschwimmbad.

Da wär was zu machen! Die Schwimmbadanlage Konz nach funktionaler Sanierung des Hallenbades mit Zugang zum Freibecken in der Sommerzeit und Liegewiese würde alle Wünsche für Jung und Alt erfüllen. Der Schließung des hier nicht sichtbaren großen 50 m-Außenschwimmbeckens und des Springerbeckens wäre aus vertretbaren wirtschaftlichen Gründen nichts entgegen zu setzen.

Deckungsbeiträge der Gemeinden als Sollbruchstelle

Zusammen mit dem stark abgespeckten Hallenbadentwurf legte das Planungsbüro auch die unabdingbare Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Bei den Sozialdemokraten läuteten die Alarmglocken.
Die errechneten Deckungsbeiträge für Finanzierung und Betrieb des neuen Bades überschritten immer noch deutlich die Millionengrenze, die von den Gemeinden der VG und der Stadt Konz über Jahrzehnte zu schultern wären. Die Steigerung der Verbandsgemeindeumlage um ca. 10 Prozent war den SPD-Räten nicht mehr zu vermitteln; auch bei den anderen Fraktionen schienen verschiedentlich Bedenken aufzutauchen.

Verwaltungsspitze mit schlechten Argumenten gegen Sanierung

Bestärkt durch den Eindruck nach einer Besichtigung des Hallenbades durch die SPD-Fraktionsmitglieder, konnte es dem Bürgermeister und der führenden CDU-Fraktion trotz eindringlicher „Ermahnungen“ nicht mehr gelingen, die SPD zu veranlassen, ihren Antrag zurückzuziehen. Auffällig und mehrfach erklärten sowohl Bürgermeister Frieden und Beigeordneter Weber ihr Unverständnis über das Begehren der SPD. Aus den Fraktionen wurden Anwürfe wie abwegig, vernunftwidrig, unrealistisch, daneben und ähnliche Schimpfbegriffe laut. Man habe doch genügend fachlich gestützte Argumente, die eine Sanierung als nicht realistisch erscheinen ließen.

VG-Verwaltungsmitarbeiter erläuterten den Mitgliedern der SPD-Fraktion die Innen- und Außenbereiche des Hallenbades.

Als fachliche Argumente gegen die funktionale Sanierung genügten ihnen die opportunen Aussagen des derzeitigen Planungsbüros für ein neues Hallenbad, als auch ein einziger Satz aus einer gutachterlichen Stellungnahme des Bundesfachverbandes Öffentliche Bäder e.V. zu zwei Bäderentwicklungsvarianten aus dem Jahre 2007.
Dieses Gutachten war explizit auf einen Neubau ausgerichtet und beschreibt das bestehende Hallen-Freibad Konz wie folgt: Der Zustand beider Bäder ist (altersbedingt) unbefriedigend bis mangelhaft und in einigen Bereichen sogar abgängig.
Man darf es unverfroren nennen, der SPD-Fraktion diese nichtssagende Nebenbemerkung, die sich in erster Linie auf den Freibadanteil der Konzer Schwimmbadanlage bezieht, als Gutachten vorzustellen, das eine Sanierung des Hallenbades ausschließt.

Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass die schon seit den achtziger Jahren gehegte Absicht, ein neues Bad zu bauen, dazu führt, das alte zusehends verkommen zu lassen; bzw. nur noch die allernötigsten Instandsetzungen durchzuführen. Kein Wunder auch, wenn man weiter bedenkt, dass das ganze Verfahren seit Jahrzehnten unter den CDU-Bürgermeistern Hendricks und Manns keinen Abschluss gefunden hat und jetzt unter Bürgermeister Dr. Frieden mit höchster Eile vorangetrieben wird.

SPD-Antrag in nächster Sitzung des VG-Rates 

Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung verhindert wohl, dass der Antrag einer Minderheitsfraktion von den Mehrheitsfraktionen abgewürgt werden kann. Was steckt also hinter den Bemühungen der bedenkenlosen Abriss- und Neubauprotagonisten, den  SPD-Antrag loszuwerden? Nach den herrschenden Mehrheitsverhältnisse im VG-Rat dürfte es doch kein Problem sein, den SPD-Antrag mehrheitlich abzulehnen. Es bliebe aber die berechtigte und öffentliche Frage, warum eine vernünftige alternative Lösung noch  keinen Erfolg haben durfte.
Angesichts leerer Gemeindekassen und fast nicht mehr zu verantwortender Schuldenlasten nochmals ca. 10 Millionen drauf zu packen, ist auch für den vierzigköpfigen Verbandsgemeinderat ein abenteuerliches Wagnis. Wenn auch wegen fehlender Zuständigkeit nicht entscheidend, so sollte sich die Verwaltung dazu herablassen, zumindest die Ortsgemeinden bzw. deren Räte in die Entscheidung funktionale Sanierung oder Abriss und Neubau des vorhandenen Bades einzubinden.

Die Bürger fragen

In einem vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Lothar Rommelfanger vorgetragenen Beispiel aus einer baden-württembergischen Stadt entschied dort der zuständige Rat mit einer Stimme Mehrheit zu Gunsten eines Schwimmbadneubaues statt Sanierung. Die wegen der knappen Mehrheit unsicher gewordene Ratsmehrheit stimmte darauf hin einer Bürgerbefragung zu, die letztendlich dazu führte, dass 80 Prozent der an der Befragung beteiligten Bürgerinnen und Bürger für die Sanierung des vorhandenen Hallenbades votierten. Es ist davon auszugehen, dass auch in der VG Konz ein wirksames Quorum pro Sanierung erreicht wird. In zahlreichen Gesprächskontakten mit Bürgerinnen und Bürgern bestätigt sich diese Sichtweise.

SPD nicht allein mit ihrem Antrag

Dass im VG-Rat Konz ausgerechnet vom ältesten Ratsmitglied, dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Franz Görtz, der Finger in die Wunde gelegt wurde, spricht für sich und für den SPD-Antrag. Görtz schloss seine Rede zum Haushalt 2012 am 15. Dezember 2011 mit folgenden Fragen und Anmerkungen :

Zitatanfang

Meine Damen und Herren, zusammengefasst in aller Kürze:
1. Ist die Finanzierung, bei lediglich 3 Millionen Zuschuss vom Land, durch unsere VG überhaupt machbar?
2. Hätten wir nach unserem heutigen Kenntnisstand überhaupt die Überlegung eines kompletten Neubaues geführt?
3. Die künftige Belastung durch diese Investition bindet uns in den kommenden 20 Jahren überproportional!
4. Unser Resümee:“ Lasst uns jetzt die Reißleine ziehen“ und Überlegungen hinsichtlich der Renovierung und Sanierung im angemessenen Kostenrahmen neu aufgreifen, mit Überprüfung, die bisher uns entstandenen Kosten anteilig dem Land in Rechnung zu stellen, da man uns erst im September/Oktober 2011 dieses Jahres die bisherige Zusage von 60 % der Baukosten zurückgenommen hat.

Meine Damen und Herren,
der Volksmund sagt: „Der erste Verlust ist immer der Geringste!“ oder noch deutlicher ausgedrückt:“ Besser ein Schrecken mit Ende, wie ein Schrecken ohne Ende!“

Soweit unsere Stellungnahme zum Hallen- und Freibad Konz.

Zitatende

Den Ausführungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden hatte die SPD-Fraktion am 15. Dezember nichts hinzuzufügen. Soviel aber dennoch:
Die Zuschussträume der VG-Verantwortlichen waren zu keiner Zeit real. Für den Bürgermeister und seine Nachgeordneten gilt nach wie vor: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“ (aus Goethes „Der Zauberlehrling“)

 

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