Aus dem Verbandsgemeinderat Konz – Sitzung vom 24.10.2013

Was man aus 200.000 Euro so alles machen könnte!

  • Ein Haus bauen oder kaufen,
  • eine Eigentumswohnung kaufen,
  • die Rathaustreppe in Konz abreißen und neu bauen
  • das Hallenschwimmbad zu 4/5 abreißen und entsorgen!
  • u.v.a.m.

Nicht dass man sagen könnte, es liefe nicht nach demokratischen Regeln; in unserem Land entscheiden nun mal Mehrheiten, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt sind; einschließlich des Häuptlings an der Spitze dieser Mehrheiten. Das gilt für die kommunale Basis Gemeinderat bis zum höchsten Gremium, Deutscher Bundestag. Es gehört aber auch zu den demokratischen Übungen, dass Minderheiten kritisch beleuchten dürfen, ja müssen, was Mehrheiten im Namen derer, die sie gewählt haben, so alles bewerkstelligen.
Ohne den mehrheitlich beschlossenen Abriss und Neubau des Hallenschwimmbades außer Acht zu lassen, wieder ein aktuelles Beispiel:

Die Treppe zum Haupteingang des Konzer Rathauses ist angeblich so marode, dass  nur Abriss und Neubau vertretbar sein sollen.
Der Bauausschuss  habe sich  mehrfach  mit  dem Thema  befasst  und  vier  mögliche Varianten diskutiert. Dabei habe sich herausgestellt, dass es nur zwei  sinnvolle Lösungen gibt, so Bürgermeister Frieden:

Variante I:   Komplette Neuherstellung der Treppe in Basalt mit Blockstufen;                   Baukosten Brutto 197.000 €
Variante II:  Neuherstellung als Basalt-Belagstreppe mit Stufendrainage, d.h. mit                  Platten und Stoßfugen.
Baukosten Brutto 160.650 €
Variante III: Sanierung der bestehenden Sandstein-Blockstufen und Neuherstellung der Zwischenpodestfächen mit Abdichtung in Sandstein.
Baukosten Brutto 80.000 €
Variante IV: Bestandssicherung ohne Neuherstellung der Zwischenpodestfläche;                   reine Fugensanierung.
Baukosten Brutto 47.000 €

Die  Sanierung  der  vorhandenen  Sandsteine  nach Variante IV wurde  im  Bauausschuss  wegen angeblich mangelnder Nachhaltigkeit verworfen.
Als Empfehlung für den letztentscheidenden VG-Rat schlug eine Mehrheit im Bauausschuss in der Sitzung am 18.09.2013 die Variante II vor und niemanden schien es zu kümmern, dass die Bürger der Verbandsgemeinde über die VG-Umlage die Zeche zahlen.

Rathauseingang mit Treppe

Die Rathaustreppe in Konz;
sie bleibt auch „nur“ saniert für viele Jahre ein repräsentatives Stück

Wer die Gepflogenheiten kennt, tippte von Anfang an auf Abriss und Neubau. Am farbigsten erklärt sich das, wenn die Angelegenheit auf Fakten bzw. Kosten reduziert wird. Fakt in der VG-Ratssitzung war zunächst die Neuherstellung nach Variante II. Das war aber nicht genug; die im Bauausschuss in Rede gestandene teurere Variante I für 197.000 € bekam letztlich den Zuschlag. Wie das, fragt man sich. Wenn schon neu, dann richtig neu, meinten die Experten! Auf Architektenvorschlag stimmte dann der Rat mit

18  Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

für eine neue und ca. 200.000 Euro teure Rathaustreppe.
Da half auch die vorausgegangene Erinnerung eines SPD-Ratsmitgliedes nicht, der bereits im Bauausschuss und vor der Abstimmung in der Ratssitzung nochmals auf die vom planenden Architekten sinnvolle erste Sanierungslösung nach Variante IV für die besagten 47.000 Euro hinwies.
Dieser Einwand war aber dem FWG-Fraktionsvorsitzenden ein Dorn im Auge. Meinte er doch, dass sich der SPDler auch hier wieder durch fachliche Kompetenz auszeichne, wie er dies auch schon bei seiner ablehnenden Haltung zum Abriss des Konzer Hallenbades und nachfolgendem Neubau bewiesen habe. Diese eingeworfene stichelnde Anmerkung blieb jedoch ohne die erwartete Ovation.

Die Diskrepanz von 150.000 Euro nach dem jetzigen Neubaubeschluss für 197.000 Euro und einer möglichen Sanierung für 47.000 Euro ist der eigentliche Skandal.
Staunenswert, mit welcher Leichtigkeit eine Ratsmehrheit mal gerade eine Mehrausgabe von 37.000 Euro gegenüber der Empfehlung des Bauausschusses beschließt.

Ein erstaunter und zugleich als Vorwurf zu erkennender Einwurf hierzu von SPD-Ratsmitglied Christian Bock beleuchtete die Unbeschwertheit, mit der der VG-Rat so ganz ohne zwingende Notwendigkeit Mehrausgaben von 37.000 Euro beschließt, andererseits sich die Verwaltung aber schwer tue, für die Nachmittagsbetreuung von Schul- und Kita-Kindern, die Kosten von ca. 30.000 Euro zu übernehmen.
Andere Interessen, andere Prioritäten.

Apropos: Abriss und Neubau des Hallenbades Konz
Hierzu teilte Bürgermeister Dr. Frieden mit, dass nach öffentlicher Ausschreibung neun Angebote für den Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen Hallenbades vorlägen.
Den Zuschlag erhielt die Firma  F&R  Industriedemontage  und  Abbruch  GmbH aus 66538 Neunkirchen/Saar, weil sie

  • das mindestfordernde Angebot vorgelegt hat.
  • Die Prüfung der Bietereignung keine Besonderheiten ergab.
  • Die Prüfung der Angebotspreise keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation ergab.
  • Die  Bruttoendsumme rund  134.000 Euro unter den erwarteten Kosten der Kostenberechnung liegt.

Der Zuschlag zur Durchführung wurde zu einem Gesamtbetrag von 256.870,39 Euro (brutto) erteilt. Zur Information: Das Angebot des Zweitgünstigsten lag bei rd. 278.000 Euro.

Abstimmungsergebnis:  27  Ja-Stimmen, 1  Nein-Stimme,  3  Enthaltungen

Ein Schmankerl zum  Vergleich: Das teuerste Angebot für Abriss und Entsorgung belief sich auf rd. 890.000(!) Euro.

Verbandsgemeindewunschzettel
So darf das Investitionsprogramm der Verbandsgemeinde Konz für die Jahre 2013 bis 2017 bezeichnet werden. Veranschlagte Gesamtsumme: 4,491 Millionen Euro.
Wegen des vorläufigen Charakters des Programmes stimmte der Rat einstimmig zu.

Beim Investitionsprogramm der Verbandsgemeindewerke Konz für die Jahre 2013 bis 2017 (für alle Betriebszweige) sieht die Sache schon eher nach Notwendigkeit denn nach Wunschzettel aus.

Die vorveranschlagten Gesamtkosten für
Wasserversorgung:            38,976 Millionen €
Abwasserbeseitigung:        24,109 Millionen €
Energie:                                  3.684 Millionen €
Hallenschwimmbad:            8,290 Millionen €
sind schon heftige Brocken.
Auch hier stimmte der Rat den beabsichtigten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre einstimmig zu.

Ganztagsschule für Wasserliesch
Der Verbandsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:
„Der  Einrichtung einer Ganztagsschule in der Grundschule Wasserliesch zum Schuljahr  2014/2015 wird gem. § 14 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zugestimmt. Der  Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschule ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen.“

Abstimmungsergebnis:  Einstimmigkeit 

Neubau des Hallenschwimmbades Konz
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur habe am heutigen Tag vorab per Mail das Bewilligungsschreiben über die Zuwendung des Landes für den Neubau des Hallenschwimmbades in Höhe von 2.5 Millionen Euro zugesandt, teilte Bürgermeister Dr. Frieden dem Rat mit.

Die Zuwendung aus dem Investitionsstock  2013 teilt sich wie folgt auf:
für 2014  =    750.000 €
für 2015  = 1.000.000 €
für 2016  =    750.000 €.

Umbau und Sanierung der Feuerwehr in Oberbillig und Vergabe der Außenanlagen
Auf die vom Architekturbüro Jäger/Henter/Weimann, Serrig, öffentlich  ausgeschriebenen Leistungen wurden fünf Angebote abgegeben.
Die Firma Clemens, Saarburg, war mit 24.642,88 € günstigster Bieter und erhielt einstimmig den Zuschlag.
Interessant auch das teuerste Angebot mit rd. 52.800 €.

Die Verwaltung erteilte aufgrund der Bestimmungen der Hauptsatzung der Fa. Gottschalk, Trier, als günstigstem Bieter mit 7.818,48 €, den Zuschlag für die Zaunanlage.

Sanierung der Sporthalle Tawern
Aus der Sache erschließt sich nicht, weshalb ein Beschluss für einen Planungsauftrag, der die Sanierung oder den eventuellen Neubau einer Sporthalle zum Gegenstand hat, nichtöffentlich beraten wird.
Auch dass der Ausschuss für Bauen, Landschaftspflege und Umweltschutz darüber nichtöffentlich beraten hat, darf hinterfragt werden. Es geht bei diesem Planungsauftrag lediglich um die Entscheidungsgrundlage, ob die Verhältnismäßigkeit zwischen Generalsanierung und dem eventuellen Neubau der Halle kostenmäßig in einem wirtschaftlich gesunden Verhältnis steht. Eine durchaus plausible Vorgehensweise, wie man sie auch andererseits hätte praktizieren müssen; z.B. beim Hallenbad Konz.

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